Im Herbst 2018, konkret ab Oktober bis Januar 2020 startet erneut unsere Supervisorenausbildung, Schwerpunkt Ausbildungssupervision.
Die Veranstaltungsreihe findet stets am Wochenende statt und umfasst ingesamt 112 Unterrichtseinheiten.
Die Weiterbildung ist nun zum dritten Mal geplant, fand bisher im Abstand von jeweils 2 Jahren statt. Sie fokussiert neben anderen Fragestellungen der supervisorischen Tätigkeit vor allem Aspekte der Supervision von Ausbildungsteilnehmern in der VT-Ausbildung.
Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist die Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder nach der ärztlichen Approbation eine Weiterbildung in Verhaltenstherapie, außerdem eine verhaltenstherapeutische Tätigkeit.
Voraussetzungen für eine sich anschließende Anerkennung als AVR-Supervisor sind (auf der Grundlage der Ausbildungsverordung/Psychotherapeutengesetz):
- mind. fünfjährige psychotherapeutische Tätigkeit in der Krankenbehandlung nach der Approbation (PP) / nach ärztlicher Weiterbildung in Psychotherapie/Verhaltenstherapie
- mind. dreijährige Lehrtätigkeit an einer Ausbildungsstätte (z.B. AVR)
- die persönliche Eignung, hier ist für das AVR die abgeschlossene Supervisorenweiterbidlung ein zentrales Kriterium.
Es spricht nichts dagegen, schon mit der Supervisorenweiterbildung zu beginnen, wenn die ersten beiden Kriterien noch nicht ganz erfüllt sind: dann ist dieser Baustein schon geschafft und die offizielle Anerkennung kann dann ausgesprochen werden, wenn die anderen beiden Kriterien eingelöst sind.
Die Anerkennung als Supervisor/-in im Bereich der ärztlichen Weiterbildung regelt die Landesärztekammer (BLÄK), deren Kriterien Sie bei der BLÄK erfragen können.
Unsere AVR-Supervisorenweiterbildung hat drei Bestandteile
- mind. 90 UE aus dem Weiterbildungscurriculum
- 20 UE Intervision in Kleingruppen in Eigenregie
- 10 UE Co-Supervision bei einem anerkannten AVR-Supervisor
Referenten der Weiterbildung: Hr. Michael Schulze (München), Dr. Brigitte Seeber (München), Dr. Ute Gräff-Rudolph (Stuttgart), Dr. Annett Neudecker (Landshut), Dr. Thomas Utz (Zürich). Jeweils am Anfang und am Ende steht eine Abendveranstaltung (Referenten Frau Dr. Sagstetter und Herr Dr. Mohr vom AVR), in denen formale Aspekte der Ausbildungssupervision besprochen werden. Der Beginn der Weiterbildung ist im Spätherbst (Oktober '18), das Ende Anfang des Jahres '20.
Der Anmeldeschluss ist der 31.7.18.
Bei Interesse melden Sie sich bitte zeitnah bei Frau Dr. Sagstetter unter Dr. Eva. Sagstetter@gmx.de melden, die den Kurs organisiert.