Ab sofort ändert sich am AVR die Kostenstruktur.
Dies bedeutet konkret:
Die Honorarbeteiligung / Behandlungsstunde wird auf 50,00 € erhöht. Die Gesamteinnahmen bei 600 Behandlungsstunden steigen dadurch auf 30.000.- €
Im Gegenzug erhöhen sich die Kosten für die Einzelsupervision auf 100,- € / Unterrichtseinheit. Die Gesamtsumme bei 50 Einzelsupervisionsstunden beträgt somit 5000,- €.
Wir freuen uns, dass wir auf diese Weise unseren AusbildungsteilnehmerInnen einen Vorteil gegenüber der früheren Kostenstruktur bieten können.
Genaue Kostenaufstellungen finden Sie hier: